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Jährliche Inspektionspflicht für Lagereinrichtungen – prEN 15635
Lagereinrichtungen sind Arbeitsmittel und sie unterliegen der Betriebssicherheitsverordnung. Sie müssen gemäß § 10 der BetrSichV von befähigten Personen kontrolliert werden. Der neue europäische Normenentwurf DIN EN 15635 legt den Ablauf der Kontrollen von Lagereinrichtungen fest.